Was sind Förderkreise?

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Warum gibt es Förderkreise (FK)?

Die sieben deutschen Förderkreise setzen sich für weltweite Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Sie leisten entwicklungspolitische Bildungsarbeit und bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Das sinnvolle Geldgeschenk

Oikocredit-Anteile verschenken heißt mehrfach Chancen schenken: Den Beschenkten und auch Menschen im Globalen Süden, die mit den Geldern in Oikocredit wirken können. Dies bietet sich zu besonderen Anlässen an wie Geburt, Konfirmation, Kommunion oder Hochzeit. Dafür ist die Mitgliedschaft von der beschenkten Person erforderlich.

An Mitglieder unseres Förderkreises können Oikocredit-Anteile bis zum 31. Juli 2022 verschenkt werden. Die Möglichkeit der Übertragung von Anteilen an Mitglieder des Förderkreises bleibt bestehen.

Anteile verschenken

So geht´s:

Geschenke an Förderkreis-Mitglieder Mitglieder des Ostdeutschen Förderkreises können noch bis zum 31. Juli 2022 beschenkt werden. Ist die... Weiterlesen

Geschenke an Förderkreis-Mitglieder

Mitglieder des Ostdeutschen Förderkreises können noch bis zum 31. Juli 2022 beschenkt werden.

  1. Ist die beschenkte Person bereits Mitglied unseres Förderkreises oder eines anderen Oikocredit-Förderkreises, können Sie die gewünschte Summe direkt auf unser Treuhandkonto (Kontoinhaber: Oikocredit Ostdeutscher Förderkreis e.V., KD-Bank, DE18 3506 0190 1599 9520 19) bzw. auf das Treuhandkonto des entsprechenden anderen Förderkreises überweisen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Namen und die Investmentnummer der beschenkten Person an.
  2. Auf Wunsch stellen wir Ihnen für diese Anteile gern eine Geschenkurkunde aus.

Eigene Anteile übertragen

So geht´s:

Die Übertragung bzw. einfache Schenkung ist an Mitglieder auch weiterhin möglich. Wir halten dafür ein entsprechendes Formular für Sie... Weiterlesen

Die Übertragung bzw. einfache Schenkung ist an Mitglieder auch weiterhin möglich. Wir halten dafür ein entsprechendes Formular für Sie bereit und stellen auf Wunsch auch gerne eine Geschenkurkunde aus. 

Für weitere Formen der Schenkung (schriftlicher Schenkungsvertrag sowie sogenannter Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) empfehlen wir Ihnen juristische Beratung. Bitte beachten Sie, dass Schenkungen der Schenkungssteuer unterliegen, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Wir empfehlen Ihnen, dazu Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin zu halten.

Kontakt

Oikocredit Ostdeutscher Förderkreis e.V.
Kissingenstraße 33
D-13189 Berlin
workT: +49 30 680 57 150
faxF: +49 30 680 57 151

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